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   OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19876
OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12 (https://dejure.org/2012,19876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 WF 39/12 (https://dejure.org/2012,19876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 WF 39/12 (https://dejure.org/2012,19876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Ersetzung der Einwilligung der Mutter in eine genetische Abstammungsuntersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Ersetzung der Einwilligung der Mutter in eine genetische Abstammungsuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12
    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Klärung der Vaterschaft - insoweit den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2007 (FamRZ 2007, 441 ff.) folgend - ein ebenso voraussetzungs- wie rechtsfolgenloses Abstammungsfeststellungsverfahren geschaffen, mit dem - unabhängig vom Anfechtungsverfahren und von einer sachlich-inhaltlichen Begründung hierfür, insbesondere etwa einem Anfangsverdacht - die Abstammung eines Kindes geklärt werden kann.
  • OLG Brandenburg, 28.06.2010 - 9 WF 272/08

    Prozesskostenhilfeantrag im Abstammungsverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12
    Nach dem Gesetzeswortlaut gibt es - abgesehen von dem (Ausnahme-)Fall des § 1598a Abs. 3 BGB - im Hinblick auf die Einwilligung keinen Entscheidungsspielraum für die Betroffenen (OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1817 ).
  • OLG Jena, 28.08.2009 - 1 UF 120/09
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12
    Die Klärungsberechtigung des Vaters besteht unabhängig davon, ob der Berechtigte Kenntnis von Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen, und ist auch dann zu bejahen, wenn die Frist zur Vaterschaftsanfechtung für den Berechtigten bereits verstrichen ist (Palandt/Brudermüller, BGB , 71. Aufl, § 1598 a Rdn. 2 mit Hinweis auf OLG Jena NJW-RR 2010, 300).
  • OLG Koblenz, 21.06.2013 - 13 WF 522/13

    Gerichtliches Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung in eine genetische

    Für eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls i.S.v. § 1598a Abs. 3 BGB genügen daher nicht schon allgemein die Härte, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt, oder kaum vermeidbare psychische Störungen, sondern nur außergewöhnliche Umstände, welche atypische, besonders schwerwiegende Folgen für das Kind auslösen (im Anschluss an OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, 1734 und Beschluss vom 13.03.2012 - 2 WF 39/12 - zitiert nach Juris).

    Für eine erhebliche Beeinträchtigung genügen dabei nicht allgemein die Härte, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt oder kaum vermeidbare psychische Störungen, sondern es geht darum, ob das Abstammungsverfahren aufgrund außergewöhnlicher Umstände atypische, besonders schwerwiegende Folgen für das Kind auslöst (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1734 und Beschluss vom 13. März 2012 - 2 WF 39/12 - zitiert nach Juris sowie MünchKomm-BGB/Wellenhofer 6. Aufl. 2012 § 1598a Rn. 17; Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. 2013 § 1598a Rn. 12).

    Denn derartige Irritationen bringen noch keine der vorgenannten atypischen und besonders schweren Folgen für das Kind mit sich (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 13. März 2012 - 2 WF 39/12 - zitiert nach Juris sowie MünchKomm-BGB/Wellenhofer 6. Aufl. 2012 § 1598a Rn. 17).

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